DIRECTOR'S DEALINGS

Gemäß Art. 19 Abs. 1 MAR melden Personen, die bei der MOLOGEN Lifescience AG Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen der MOLOGEN Lifescience AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jedes Eigengeschäft mit Anteilen der MOLOGEN Lifescience AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten mitzuteilen, sofern die Wertgrenze von 50.000 € innerhalb des Kalenderjahres überschritten wird. Diese Meldungen sind unverzüglich und spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts vorzunehmen. Die MOLOGEN Lifescience AG stellt gem. Art. 19 Abs. 3 MAR ihrerseits sicher, dass diese Informationen unverzüglich und spätestens drei Geschäftstage nach dem Geschäft im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht und zugänglich gemacht werden.

Die MOLOGEN Lifescience AG wird die Meldungen auch auf dieser Webseite veröffentlichen. Details zu den Meldepflichten finden Sie im Gesetzestext. Die vollständigen Meldungen nach Art. 19 MAR finden Sie im Internet auf den Websites der Dienste pressetext.adhoc, EQS, Bloomberg, Dow Jones Newswires und Thomson Reuters.