Beteiligungsbekanntmachungen

Grundlage für Beteiligungen

Hier werden Beteiligungen gem. § 20 AktG an der Finchain Capital Partners AG aufgeführt sobald einem Unternehmen mehr als der vierte Teil der Aktien der Finchain Capital Partners AG gehört, hat es dies der Gesellschaft unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für die Feststellung, ob dem Unternehmen mehr als der vierte Teil der Aktien gehört, gilt § 16 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4. AktG.